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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von konfektionierten Spinnstoffwaren für den Haushalt aus Stoffen aller Art, einschliesslich aus Gestricken und Gewirken, z. B:
  • Decken, einschliesslich Reisedecken
  • Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege oder Küchenwäsche
  • Steppdecken, Daunendecken, Polster, Schlummerrollen, Kopfkissen, Schlafsäcke

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von handgewebten Wandteppichen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, Periodenunterwäsche und ähnlichen Waren aus Spinnstoffen, siehe 172200