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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von gebleichtem, halbgebleichtem oder ungebleichtem Papierhalbstoff durch mechanische, chemische (auflösende oder nichtauflösende) oder halbchemische Aufbereitung
  • Herstellung von Halbstoff aus Baumwoll-Linters
  • Entfernung von Tinte und Herstellung von Halbstoff aus Altpapier