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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten aus beliebigen Ausgangsstoffen in Grundform oder als Konzentrat
  • Herstellung von reinem Calciumoxid (ungelöschter Kalk) und Calciumhydroxid (gelöschter Kalk)

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Erzeugnissen von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von zubereiteten Farbstoffen und Pigmenten, siehe 203000

Stichwortliste