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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • die Herstellung von organischen oberflächenaktiven Stoffen
  • Herstellung von Papier, Watte, Filz usw., die mit Seife oder Reinigungsmitteln bestrichen oder überzogen sind
  • Herstellung von Rohglycerin
  • Herstellung von Seife, ausser kosmetischer Seife
  • Herstellung von oberflächenaktiven Stoffen:
  • Waschpulver in fester oder flüssiger Form und Detergenzien
  • Zubereitungen zum Geschirrspülen
  • Weichspüler für Textilien
  • Herstellung von Reinigungs- und Poliermitteln:
  • Zubereitungen zur Parfümierung oder Desodorierung von Räumen
  • künstliche Wachse und zubereitete Wachse
  • Poliermittel und Cremes für Leder
  • Poliermittel und Cremes für Holz
  • Poliermittel für Karosserien, Glas und Metall
  • Scheuerpasten und -pulver, einschliesslich Papier, Watte usw., mit diesen bestrichen oder überzogen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von separaten, chemisch definierten Verbindungen, siehe 201300, 201400

  • Herstellung von Glycerin, synthetisch hergestellt aus Erdölprodukten, siehe 201400

  • Herstellung von kosmetischer Seife, siehe 204200