Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

222400 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen:
    • Sockelleisten
    • Tanks, Sammelbehälter
    • Bodenbeläge, Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoff in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten usw.
    • Waren aus Kunststoff zu sanitären oder hygienischen Zwecken wie Kunststoffbadewannen, -duschen, -waschbecken, -klosettschüsseln, -spülkästen usw.
  • Herstellung von elastischen Fussbodenbelägen (z. B. Vinyl, Linoleum)

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken bestehend aus einer Mischung von Kunststoffen und Mineralien, wobei die Mineralien als Füllstoff dienen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Fussböden aus Kautschuk, siehe 221200
  • Herstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoff, siehe 222300

Diese Abteilung wird durch die im Herstellungsprozess verwendeten Rohstoffe definiert. Dennoch werden nicht alle daraus hergestellten Produkte zwingend hier klassifiziert.