Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Zwischenerzeugnissen aus in Bergwerken oder Steinbrüchen gewonnenen nichtmetallischen Mineralien (z. B. Kies, Stein oder Ton)
  • Herstellung von feuerfesten Mörteln, feuerfestem Beton usw.
  • Herstellung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen, z. B.:
    • wärmeisolierende keramische Erzeugnisse aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen
    • feuerfeste Steine, Platten und Fliesen usw.
    • Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Rohre usw.

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen, die Magnesiumoxid, Calciummagnesiumoxid oder Chromit enthalten