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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Zwischenprodukten aus abgebauten oder gewonnenen nichtmetallischen Mineralien (z. B. Kies, Stein oder Ton)
  • Herstellung von feuerfesten Mörteln, Betonen usw.
  • Herstellung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen, z. B.:
  • wärmedämmende keramische Erzeugnisse aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen
  • feuerfeste Ziegel, Blöcke und Fliesen usw.
  • Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Düsen, Rohre, etc.

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen, die Magnesiumoxid, Calciummagnesiumoxid oder Chromit enthalten