Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Platten, Tafeln, Fliesen, Blöcken und ähnlichen Erzeugnissen aus pflanzlichen Stoffen (z. B. Holzwolle, Stroh, Schilf, Binsen), die mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln verpresst sind
  • Herstellung von Erzeugnissen aus Asbestzement oder Zellulosefaserzement, z. B.:
  • Wellplatten, sonstige Platten, Tafeln, Fliesen, Rohre, Röhren, Behälter, Tröge, Becken, Spülen, Dosen, Fensterrahmen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Dämmstoffplatten aus Holz oder anderen holzigen Fasern, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen gebunden, siehe 162100

Stichwortliste