Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Schneiden von Naturstein zur Verwendung in Küchen, Böden, Schornsteinen, Treppen, Dacheindeckungen, Strassen usw.

Diese Art umfasst nicht:

  • Tätigkeiten von Betreibern von Steinbrüchen (z. B. Herstellung von Rohstein), siehe 081100
  • Herstellung von Mühlsteinen, Schleifsteinen und ähnlichen Erzeugnissen, siehe 239