Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Mühlsteinen, Schleifsteinen, Schreifrädern usw., ohne Gestell, zum Schleifen, Schärfen, Richten oder Schneiden, Wetz- oder Poliersteinen zum Handgebrauch

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von natürlichen oder künstlichen Schleifmitteln, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder auf andere Weise hergestellt