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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Mühlsteinen, Schleifsteinen, Schleifscheiben usw., ohne Rahmen, zum Schleifen, Schärfen, Abrichten oder Schneiden, Handschärf- oder Poliersteine

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von natürlichen oder künstlichen Schleifmitteln in Form von Pulver oder Körnern auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten oder genäht oder auf andere Weise hergestellt