Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung aller Bestandteile nichtzusammengesetzter Werke wie Werkplatte, Stein, Feder, Spiralfeder, Unruh und Einzelteile

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Uhrenbestandteilen wie Zifferblättern und Zeigern, siehe 265204