289 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige
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289 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige
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Diese Gruppe umfasst die Herstellung von Spezialmaschinen, d. h. von Maschinen, die ausschliesslich in einem bestimmten Wirtschaftszweig oder in einigen wenigen Wirtschaftszweigen der NOGA zum Einsatz kommen.
Während die meisten dieser Spezialmaschinen in anderen Produktionsprozessen eingesetzt werden, z. B. in der Lebensmittel- oder Textilherstellung, umfasst diese Gruppe auch die Herstellung von Maschinen, die speziell für andere (nicht produzierende) Branchen bestimmt sind, z. B. Startvorrichtungen für Flugzeuge oder Geräte für Vergnügungsparks.