309 Herstellung von Beförderungsmitteln a. n. g.
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309 Herstellung von Beförderungsmitteln a. n. g.
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Diese Gruppe umfasst die Herstellung von Beförderungsmitteln ausgenommen Kraftfahrzeugen und Schienen-, Wasser-, Luft- oder Raumfahrzeugen sowie Militärfahrzeugen.