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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Gruppe umfasst die Herstellung von rohen und raffinierten Ölen und Fetten aus pflanzlichen oder tierischen Stoffen

Diese Gruppe umfasst nicht das Auslassen und Raffinieren von Schweineschmalz und anderen geniessbaren tierischen Fetten von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel, siehe 101.