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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten

  • Herstellung von synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet

  • Herstellung von synthetischen oder künstlichen Filamentgarnen, einschliesslich hochfester Garne

  • Herstellung von synthetischen oder künstlichen Monofilamenten oder Streifen

  • Herstellung von rezyklierten Fasern

Diese Art umfasst nicht:

  • Spinnen von synthetischen oder künstlichen Fasern, siehe 131004

  • Herstellung von Garnen aus synthetischen Spinnfasern, siehe 131003

  • Herstellung von Kohlenstofffasern, siehe 239900