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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Sägen, Hobeln und Bearbeiten von Holz

  • Schneiden, Schälen oder Hacken von Holzstämmen

  • Herstellung von Eisenbahnschwellen aus Holz

  • Herstellung von unmontierten Holzfussböden

  • Herstellung von Holzwolle, Sägespänen und -mehl, Holzspänen und -teilchen ausserhalb des Waldes

Diese Art umfasst nicht:

  • Gewinnung und Herstellung von Rohholz, siehe 022000
  • Trocknen von Holz, siehe 161200
  • Herstellung von Furnierblättern, die dünn genug für die Verwendung in Sperrholz, Platten und Paneelen sind, siehe 162100
  • Herstellung von Parketttafeln und anderen zusammengesetzten Fussbodenplatten aus Holz oder Bambus, siehe 162200
  • Herstellung von Holzschindeln und -schindeln, siehe 162300
  • Herstellung von Scheitholz oder Pressholz, siehe 162600

Stichwortliste