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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Sägen, Hobeln und maschinelles Bearbeiten von Holz
  • Messern, Schälen oder Spalten von Rundholz
  • Herstellung von Bahnschwellen aus Holz
  • Herstellung von nicht zusammengesetzten Bodenbelägen aus Holz
  • Herstellung von Holzwolle, Sägespäne und -mehl, Holzplättchen und -schnitzel ausserhalb des Waldes

Diese Art umfasst nicht:

  • Holzfällerei und Gewinnung von Rohholz, siehe 022000
  • Holztrocknung, siehe 161200
  • Herstellung von für die Verwendung in Sperrholz, Brettern und Platten ausreichend dünnen Furnierblättern, siehe 162100
  • Herstellung von Parkettplatten oder anderen zusammengesetzten Fussbodenplatten aus Holz oder Bambus, siehe 162200
  • Herstellung von Holzschindeln, siehe 162300
  • Herstellung von Brennholz oder Pressholz, siehe 162600

Stichwortliste