161100 Säge- und Hobelwerke
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161100 Säge- und Hobelwerke
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Diese Art umfasst:
Sägen, Hobeln und Bearbeiten von Holz
Schneiden, Schälen oder Hacken von Holzstämmen
Herstellung von Eisenbahnschwellen aus Holz
Herstellung von unmontierten Holzfussböden
Herstellung von Holzwolle, Sägespänen und -mehl, Holzspänen und -teilchen ausserhalb des Waldes
Diese Art umfasst nicht:
- Gewinnung und Herstellung von Rohholz, siehe 022000
- Trocknen von Holz, siehe 161200
- Herstellung von Furnierblättern, die dünn genug für die Verwendung in Sperrholz, Platten und Paneelen sind, siehe 162100
- Herstellung von Parketttafeln und anderen zusammengesetzten Fussbodenplatten aus Holz oder Bambus, siehe 162200
- Herstellung von Holzschindeln und -schindeln, siehe 162300
- Herstellung von Scheitholz oder Pressholz, siehe 162600