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Diese Art umfasst allgemeine Tätigkeiten zur Bearbeitung und Veredlung von Holz, die üblicherweise im Lohnauftrag durchgeführt werden:

  • Tätigkeiten, die meist gegen Entgelt oder auf vertraglicher Grundlage durchgeführt werden:
    • Bohren, Drehen, Fräsen, Räumen, Begradigen, Schleifen, Polieren, Spleissen usw. von Holz
  • Holztrocknung
  • Imprägnieren oder chemisches Behandeln von Holz
  • Behandlung von Rohholz mit Farbe, Beize oder anderen Konservierungsmitteln
  • sonstige Tätigkeiten der Bearbeitung und Veredlung von Holz

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von nicht zusammengesetzten Bodenbelägen aus Holz, siehe 161100
  • Überziehen, Imprägnieren oder chemisches Behandeln von Holzwaren, siehe 162700
  • Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungstätigkeiten in Gebäuden usw., siehe 812302
  • Aufpolstern, Nachbearbeiten und Reparieren von Möbeln, siehe 952400