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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Drucken von Zeitschriften und anderen periodischen Druckschriften, die weniger als vier mal wöchentlich erscheinen
  • Drucken von Büchern und Broschüren, Musikalien und Notenvorlagen, Karten, Atlanten, Plakaten, Katalogen, Prospekten und anderen Werbedruckschriften, Postwertzeichen, Steuermarken, Wertpapieren, Chipkarten, Alben, Tagebüchern, Kalendern, Formularen und anderen Geschäftsdrucksachen, Familiendrucksachen und anderen Druckerzeugnissen auf Offsetdruckmaschinen

Bedruckt ein Hersteller sein eigenes Papier, z. B. Tapeten oder Geschenkpapier, fällt dies unter Abteilung 17.

Stichwortliste