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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • alle anderen Druckarten, welche nicht im Offsetverfahren gedruckt werden:
  • Digitaldruck
  • Siebdruck auf Textilien und Bekleidung
  • Fotokopieren von Dokumenten
  • Dekordruck, z. B. Druck von Geschenkverpackungen, Tapeten, Materialien für den Transfer
  • Grossformatdruck, z. B. Druck von Flaggen, Bannern, Roll-ups, Postern

Produkte aus dem 3D-Druck werden nach ihrem Material und/oder Verwendungszweck eingestuft, nicht nach dem Herstellungsverfahren selbst.So werden beispielsweise Kunststoffprodukte der Abteilung 22 zugeordnet, während Metallprodukte unter Abteilung 25 fallen.

Bedruckt ein Hersteller sein eigenes Papier, z. B. Tapeten oder Geschenkpapier, fällt dies unter Abteilung 17.