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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Reibungsbelägen, nicht montiert, auf der Grundlage von mineralischen Stoffen oder Zellstoff
  • Herstellung von mineralischen Dämmstoffen, z. B.:
    • Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton und ähnliche Stoffe zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken
  • Herstellung von Erzeugnissen aus verschiedenen mineralischen Stoffen, z. B.:
    • bearbeiteter Glimmer und Glimmererzeugnissen, Erzeugnisse aus Torf, Erzeugnisse aus Grafit (ausgenommen elektrotechnische Erzeugnisse)
  • Herstellung von Erzeugnissen aus Asphalt oder ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech)
  • Herstellung von Kohlenstoff- und Grafitfasern und Erzeugnissen daraus (ausser Elektroden und für elektrische Anwendungen)
  • Herstellung von künstlichem Korund

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Glaswolle und nichtgewebten Erzeugnissen aus Glaswolle, siehe 231400
  • Herstellung von Grafitelektroden, siehe 279000
  • Herstellung von Dichtungen aus Kohlenstoff oder Grafit, siehe 282900