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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Reibmaterial und unmontierten Gegenständen daraus auf der Basis von mineralischen Stoffen oder von Zellulose
  • Herstellung von mineralischen Dämmstoffen, z.B.:
  • Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche Mineralwolle; Blähton, Blähton und ähnliche wärme-, schall- oder schalldämmende Materialien
  • Herstellung von Erzeugnissen aus verschiedenen mineralischen Stoffen, z. B.:
  • bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, Torf, Graphit (ausser Elektroartikeln)
  • Herstellung von Erzeugnissen aus Asphalt oder ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölbitumen oder Kohlenteerpech)
  • Herstellung von Kohlenstoff- und Graphitfasern und -erzeugnissen (mit Ausnahme von Elektroden und elektrischen Anwendungen)
  • Herstellung von künstlichem Korund

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Glaswolle und Glaswolle-Vliesstoffen, siehe 231400
  • Herstellung von Graphitelektroden, siehe 279000
  • Herstellung von Kohlenstoff- oder Graphitdichtungen, siehe 282900