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Alle Schweizer Bundesbehörden
  • 23.14.1 Glasfasern und Waren daraus
  • 23.14.11 Glasstapelfasern, Glasseidenstränge und Garne, geschnittenes Textilglas
  • 23.14.12 Waren aus Glasfasern, ausser Geweben

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • Gewebe aus Glasfasern, siehe 13.96.18
  • 23.14.9 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Glasfasern
  • 23.14.99 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Glasfasern