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Diese Art umfasst:

  • Herstellung von nicht feuerfesten keramischen Bauelementen durch Brennen von Tonbaustoffen (z. B. Mauerziegel, Dachziegel, Schornsteinteile/Elemente für Rauchfänge, Rohre, Rohrleitungen aus keramischen Stoffen)
  • Herstellung von Hohlziegel für Fussböden aus gebranntem Ton

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen, siehe 232000
  • Herstellung von anderen nicht feuerfesten keramischen Erzeugnissen als von Bauelementen, siehe 234

Stichwortliste