Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Fertigteilen aus Beton, Zement oder Kunststein für Bauzwecke:
    • Fliesen, Pflasterplatten, Mauersteine, Tafeln, Platten, Paneele, Rohre, Pfosten usw.
  • Herstellung von vorgefertigten Konstruktionen und Bauelementen aus Zement, Beton oder Kunststein für Hoch- und Tiefbau, Verkehrsüberwachung, -steuerung und -behinderung
  • Herstellung von vorgefertigten, werkseitig hergestellten Elementen aus Mauersteinen für den Bau von vorgefertigten Konstruktionen zur Verwendung im Landschaftsbau und bei Stützmauern, in der Abwasser- und Regenwasserbewirtschaftung sowie bei unterirdischen Versorgungseinrichtungen
  • Herstellung von werkseitig hergestellten Elementen aus Beton
  • Herstellung von vorgefertigten Betonrohren für Trinkwasser

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Mauersteinen aus Calciumsilicat
  • Herstellung von Mauersteinen aus Porenbeton

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips, nicht für Bauzwecke, siehe 236600