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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Fertigteilen aus Beton, Zement oder Kunststein zur Verwendung im Bauwesen:
  • Fliesen, Platten, Bausteine, Ziegel, Bretter, Platten, Paneele, Rohre, Pfosten usw.
  • Herstellung von vorgefertigten Konstruktionen und Bauteilen für den Hoch- und Tiefbau, die Verkehrslenkung und -beeinflussung, aus Zement, Beton oder Kunststein
  • Herstellung von werkseitig vorgefertigten Elementen aus Ziegeln für den Bau von vorgefertigten Strukturen, die im Landschaftsbau und bei Stützmauern, in der Abwasser- und Regenwasserbewirtschaftung sowie bei unterirdischen Versorgungsleitungen verwendet werden
  • Herstellung von werkseitig hergestellten Elementen aus Beton
  • Herstellung von vorgefertigten Betonrohren für Trinkwasser

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Kalziumsilikat-Mauersteinen

  • Herstellung von Mauersteinen aus Porenbeton (Autoklav)

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips (ohne Erzeugnisse für den Bau), siehe 23.66