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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von sonstigen Gegenständen aus Beton, Gips oder aus Zusammensetzungen auf der Grundlage von Gips, Zement oder Kunststein (z. B. Statuen, Flach- und Flachreliefs, Vasen, Blumentöpfe)

Diese Art umfasst ferner:

  • die Herstellung von verzierten Platten oder Paneelen aus Gips oder Gipszusammensetzungen

  • andere Waren aus Kalziumsilikat

  • andere Erzeugnisse aus Porenbeton (Autoklav)

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Fertigteilen aus Beton, Zement oder Kunststein für den Bau, siehe 236100

Stichwortliste