Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • die Herstellung von giessfertigem Beton, d.h. von Beton, dem bereits Wasser zugesetzt wurde und der in der Regel in Betonmischwagen transportiert wird

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von feuerfesten Zementen, siehe 232000