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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Natururanmetall und seinen Verbindungen aus Pechblende oder anderen Erzen

  • Herstellung von Legierungen aus Natururan, Dispersionen (einschliesslich Cermets), keramischen Erzeugnissen und Gemischen, die Natururan oder Natururanverbindungen enthalten

  • Schmelzen und Raffinieren von Natururan

Diese Art umfasst nicht:

  • Anreicherung von Uran- und Thoriumerzen, siehe 201300