Diese Gruppe umfasst Tätigkeiten von Giessereien. Zur Herstellung von Gussstücken aus allen Eisen- und Nichteisenmetall-Legierungen wenden sie verschiedene Giessverfahren an. Das anschliessende grobe Abgraten oder Entzundern der Gussstücke kann eingeschlossen sein, jedoch ohne weitere Bearbeitung.
Diese Gruppe umfasst die Herstellung von Gussstücken, die in verschiedenen Industriezweigen verwendet werden.
Diese Gruppe umfasst nicht:
- Herstellung von Erzeugnissen durch andere Produktionsverfahren als durch Giessen (z. B. als Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteile, gewalzte Ringe oder pulvermetallurgische Erzeugnisse), siehe Abteilung 25
- Herstellung von Fertigerzeugnissen durch Weiterverarbeitung von Gussstücken, z. B.: