259900 Herstellung von sonstigen Metallwaren a. n. g.
Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel
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259900 Herstellung von sonstigen Metallwaren a. n. g.
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Diese Art umfasst:
- Herstellung von Haushaltsartikeln aus Metall:
- flaches Geschirr: Teller, Untertassen usw.
- Kochgeschirr: Töpfe, Kessel usw.
- Tafelgeschirr: Schüsseln, Platten usw.
- Kasserolen, Bratpfannen und andere nicht elektrische Utensilien zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche
- kleine handbetriebene Küchengeräte und Zubehör
- Scheuerschwämme aus Metall
- Herstellung von Bauelementen aus Zink: Regenrinnen, Dachabdeckungen, Badewannen, Spülbecken, Waschbecken und ähnliche Waren
- Herstellung von Waren aus Metall zur Verwendung in Büros, ausser Möbel
- Herstellung von Panzerschränken, Tresorfächern, gepanzerten Türen usw.
- Herstellung von verschiedenen Metallwaren:
- Schiffsschrauben und Schraubenflügel
- Anker
- Glocken
- zusammengesetztes ortsfestes Gleismaterial
- Verschlüsse, Schnallen, Haken
- Metallleitern
- Schilder, einschliesslich Strassenschilder, aus Metall
- Herstellung von Folienbeuteln
- Herstellung von Dauermagneten aus Metall
- Herstellung von Abzeichen sowie Militärabzeichen aus Metall
- Herstellung von Lockenwicklern aus Metall, Schirmgriffen und -gestellen aus Metall, Kämmen
Diese Art umfasst nicht:
Die Herstellung von Möbeln gehört unabhängig vom verwendeten Material zur Abteilung 31, mit Ausnahme von Möbeln aus Stein, Beton oder Keramik, die unter 2370 fallen.