259900 Herstellung von sonstigen Metallwaren a. n. g.
Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel
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259900 Herstellung von sonstigen Metallwaren a. n. g.
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Diese Art umfasst:
- Herstellung von Haushaltsartikeln aus Metall:
- Flachgeschirr: Teller, Untertassen, usw.
- Hohlwaren: Töpfe, Kessel usw.
- Essgeschirr: Schüsseln, Platten, usw.
- Kochtöpfe, Bratpfannen und andere nichtelektrische Geräte für den Gebrauch bei Tisch oder in der Küche
- kleine handbetätigte Küchengeräte und Zubehör
- Scheuerschwämme aus Metall
- Herstellung von Bauelementen aus Zink: Dachrinnen, Dachabdeckungen, Badewannen, Spülbecken, Waschbecken und ähnliche Artikel
- Herstellung von Metallwaren für den Bürobedarf (ohne Möbel)
- Herstellung von Tresoren, Geldschränken, Panzertüren usw.
- Herstellung von verschiedenen Metallwaren:
- Schiffspropeller und deren Blätter
- Anker
- Glocken
- montierte Eisenbahnschienenbefestigungen
- Klammern, Schnallen, Haken
- Metallleitern
- Metallschilder, einschliesslich Strassenschilder
- Herstellung von Folienbeuteln
- Herstellung von metallischen Dauermagneten
- Herstellung von Metallabzeichen und militärischen Abzeichen aus Metall
- Herstellung von Lockenwicklern aus Metall, Regenschirmgriffen und -rahmen aus Metall, Kämmen
Diese Art umfasst nicht:
Die Herstellung von Möbeln gehört unabhängig vom verwendeten Material zur Abteilung 31, mit Ausnahme von Möbeln aus Stein, Beton oder Keramik, die unter 2370 fallen.