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259900 Herstellung von sonstigen Metallwaren a. n. g.

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Haushaltsartikeln aus Metall:
    • flaches Geschirr: Teller, Untertassen usw.
    • Kochgeschirr: Töpfe, Kessel usw.
    • Tafelgeschirr: Schüsseln, Platten usw.
    • Kasserolen, Bratpfannen und andere nicht elektrische Utensilien zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche
    • kleine handbetriebene Küchengeräte und Zubehör
    • Scheuerschwämme aus Metall
  • Herstellung von Bauelementen aus Zink: Regenrinnen, Dachabdeckungen, Badewannen, Spülbecken, Waschbecken und ähnliche Waren
  • Herstellung von Waren aus Metall zur Verwendung in Büros, ausser Möbel
  • Herstellung von Panzerschränken, Tresorfächern, gepanzerten Türen usw.
  • Herstellung von verschiedenen Metallwaren:
    • Schiffsschrauben und Schraubenflügel
    • Anker
    • Glocken
    • zusammengesetztes ortsfestes Gleismaterial
    • Verschlüsse, Schnallen, Haken
    • Metallleitern
    • Schilder, einschliesslich Strassenschilder, aus Metall
  • Herstellung von Folienbeuteln
  • Herstellung von Dauermagneten aus Metall
  • Herstellung von Abzeichen sowie Militärabzeichen aus Metall
  • Herstellung von Lockenwicklern aus Metall, Schirmgriffen und -gestellen aus Metall, Kämmen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Säbeln, Schwertern, Bajonetten, siehe 256100
  • Herstellung von Einkaufswagen, siehe 309900
  • Herstellung von Metallmöbeln, siehe 3100
  • Herstellung von Sportartikeln, siehe 323000
  • Herstellung von Spielen und Spielzeug, siehe 324000

Die Herstellung von Möbeln gehört unabhängig vom verwendeten Material zur Abteilung 31, mit Ausnahme von Möbeln aus Stein, Beton oder Keramik, die unter 2370 fallen.