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259900 Herstellung von sonstigen Metallwaren a. n. g.

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Haushaltsartikeln aus Metall:
  • Flachgeschirr: Teller, Untertassen, usw.
  • Hohlwaren: Töpfe, Kessel usw.
  • Essgeschirr: Schüsseln, Platten, usw.
  • Kochtöpfe, Bratpfannen und andere nichtelektrische Geräte für den Gebrauch bei Tisch oder in der Küche
  • kleine handbetätigte Küchengeräte und Zubehör
  • Scheuerschwämme aus Metall
  • Herstellung von Bauelementen aus Zink: Dachrinnen, Dachabdeckungen, Badewannen, Spülbecken, Waschbecken und ähnliche Artikel
  • Herstellung von Metallwaren für den Bürobedarf (ohne Möbel)
  • Herstellung von Tresoren, Geldschränken, Panzertüren usw.
  • Herstellung von verschiedenen Metallwaren:
  • Schiffspropeller und deren Blätter
  • Anker
  • Glocken
  • montierte Eisenbahnschienenbefestigungen
  • Klammern, Schnallen, Haken
  • Metallleitern
  • Metallschilder, einschliesslich Strassenschilder
  • Herstellung von Folienbeuteln
  • Herstellung von metallischen Dauermagneten
  • Herstellung von Metallabzeichen und militärischen Abzeichen aus Metall
  • Herstellung von Lockenwicklern aus Metall, Regenschirmgriffen und -rahmen aus Metall, Kämmen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Schwertern, Bajonetten, siehe 256100

  • Herstellung von Einkaufswagen, siehe 309900

  • Herstellung von Metallmöbeln, siehe 3100

  • Herstellung von Sportartikeln, siehe 323000

  • Herstellung von Spielen und Spielwaren, siehe 324000

Die Herstellung von Möbeln gehört unabhängig vom verwendeten Material zur Abteilung 31, mit Ausnahme von Möbeln aus Stein, Beton oder Keramik, die unter 2370 fallen.