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Alle Schweizer Bundesbehörden

283000 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen


Diese Art umfasst:

  • Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
  • Herstellung von Raupenschleppern
  • Herstellung von Einachsschleppern (Deichselschleppern)
  • Herstellung von Mähmaschinen, einschliesslich Rasenmähern
  • Herstellung von landwirtschaftlichen Anhängern oder Sattelanhängern mit Selbstlade- und Entladevorrichtung
  • Herstellung von landwirtschaftlichen Maschinen für die Bodenbearbeitung oder den Anbau, z. B.:
  • Pflüge, Eggen, Dungstreuer, Sämaschinen, Düngerstreuer usw.
  • Herstellung von Ernte- oder Dreschmaschinen, z. B.:
  • Mähdrescher, Dreschmaschinen, Sortiermaschinen usw.
  • Herstellung von Melkmaschinen
  • Herstellung von landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Spritzgeräten
  • Herstellung von diversen Landmaschinen, z. B.:
  • Maschinen für die Geflügelhaltung, Imkerei, Futtermittelaufbereitung usw.
  • Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Klassieren von Eiern, Obst usw.
  • Herstellung von Maschinen für die vertikale Landwirtschaft

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Handwerkzeugen ohne Kraftantrieb, die in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder in der Forstwirtschaft verwendet werden, siehe 256300
  • Herstellung von Förderbändern, -anlagen für landwirtschaftliche Zwecke, siehe 282200
  • Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb, siehe 282400
  • Herstellung von Erdbewegungsmaschinen, siehe 289200
  • Herstellung von Milchzentrifugen, siehe 289300
  • Herstellung von Maschinen, Apparaten und Geräten zum Reinigen, Sortieren oder Klassieren von Saatgut, Getreide oder getrockneten Hülsenfrüchten, siehe 289300
  • Herstellung von Sattelzugmaschinen, siehe 291000
  • Herstellung von Anhängern und Sattelanhängern für andere als landwirtschaftliche Zwecke, siehe 292000