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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von nicht motorisierten Fahrrädern und anderen Fahrrädern, einschliesslich (Liefer-)Dreirädern, Tandems, Kinderfahrrädern und -dreirädern
  • Herstellung von Fahrradteilen und -zubehör (z. B. Rahmen, Gabeln, Felgen und Speichen, Radnaben, Bremsen, Sättel, Pedale, Kurbel- und Kettenschaltungen)
  • Herstellung von Fahrrädern mit elektrischem Hilfsmotor
  • Herstellung von Personenbeförderungsmitteln (z. B. Elektro-Skateboards und Kickscooters)
  • Herstellung von Kinderwagen und Teilen davon

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Luftreifen und Schläuchen aus Kautschuk, von der für Fahrräder verwendeten Art, siehe 221100
  • Herstellung von Spielzeugen mit Rädern (zum Fahren bestimmt), einschliesslich Fahrrädern und Dreirädern aus Kunststoff, siehe 324000