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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung breiter gewebter Baumwollstoffe, auch aus Mischungen künstlicher oder synthetischer Garne (Polypropylen, usw.)

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von gewebten Pol- oder Chenille-Geweben, Frottierwaren, Gaze usw.

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Gewirken und Gestricken, siehe 139100
  • Herstellung von textilen Bodenbelägen, siehe 139300
  • Herstellung von nicht gewebten Stoffen, siehe 139500
  • Herstellung von Bahnenware, siehe 139600
  • Herstellung von Planen, Zelten, Campingartikeln aus textilen Materialien, Windsurf- und Bootssegeln, Sonnenschutzvorrichtungen, losen Abdeckungen für Autos, Maschinen oder Möbel, Fallschirmen, siehe 139600
  • Herstellung von Geweben aus Glasfasern, siehe 139600
  • Herstellung von Filz, siehe 139909
  • Herstellung von Kohlenstofffasern und Waren aus Kohlenstofffasern, für nichtelektrische Zwecke, siehe 239900