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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Seidengeweben, auch aus Mischungen oder künstlichen oder synthetischen Garnen
  • Herstellung von sonstigen breiten Geweben aus Flachs, Ramie, Hanf, Jute, Bastfasern und Spezialgarnen

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Geweben aus Aramidfäden
  • Herstellung von künstlichem Pelz mittels Weben

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Gestricken und Gewirken, siehe 139100
  • Herstellung von Fussbodenbelägen aus Spinnstoffen, siehe 139300
  • Herstellung von Vliesstoffen, siehe 139500
  • Herstellung von Bändern, siehe 139600
  • Herstellung von Planen, Zelten, Campingausrüstungen aus Spinnstoffen, Segeln für Windsurfen und Wasserfahrzeuge, Markisen, losen Abdeckungen und Überzügen für Autos, Maschinen oder Möbel, Fallschirmen 139600
  • Herstellung von Geweben aus Glasfasern, siehe 139600
  • Herstellung von Filz, siehe 139909
  • Herstellung von Kohlenstofffasern und Waren aus Kohlenstofffasern, für nicht elektrische Zwecke, siehe 239900