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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Bekleidung, einschliesslich Arbeitskleidung, aus Leder oder rekonstituiertem Leder (z. B. Mäntel, Überzieher, Jacken, Hosen, Schürzen)

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Oberbekleidung aus Kunstleder, siehe 1421
  • Herstellung von Arbeitskleidung, nicht aus Leder oder rekonstituiertem Leder, siehe 142300
  • Herstellung von speziell angefertigten Handschuhen aus Leder oder rekonstituiertem Leder zur Verwendung im Sport, siehe 323000