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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Waren aus Pelzfellen:
  • Pelzbekleidung und -bekleidungszubehör
  • zusammengesetzte Pelzfelle (z. B. "ausgelassene" Pelzfelle, Platten, Matten, Streifen)
  • verschiedene Waren aus Pelzfellen: Teppiche, ungefüllte Sitzkissen, Poliertücher für den industriellen Bedarf

Diese Art umfasst nicht:

  • Erzeugung von rohen Pelzfellen, siehe 014800, 017000
  • Herstellung von rohen Häuten und Fellen, siehe 101100
  • Herstellung von Pelzimitationen (gewebten oder gewirkten Hochflorgeweben), siehe 132003, 139100
  • Herstellung von Pelzmützen, siehe 142900
  • Herstellung von Oberbekleidung mit Pelzbesatz, siehe 1421
  • Zurichten und Färben von Pelzen, siehe 151100
  • Herstellung von Stiefeln und Schuhen mit Pelzbesatz, siehe 152000