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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Artikeln aus Pelzfellen:
  • Pelzbekleidung und Bekleidungszubehör
  • Zusammenstellungen von Pelzfellen (z. B. "abgelegte" Pelzfelle, Platten, Matten, Streifen)
  • verschiedene Artikel aus Pelzfellen: Teppiche, ungepolsterte Puffs, industrielle Poliertücher

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von rohen Pelzfellen, siehe 014800, 017000

  • Herstellung von rohen Häuten und Fellen, siehe 101100

  • Herstellung von Pelzimitaten (durch Weben oder Stricken hergestellte Langhaarstoffe), siehe 132003, 139100

  • Herstellung von Pelzmützen, siehe 142900

  • Herstellung von Bekleidung mit Pelzbesatz, siehe 1421

  • Zurichten und Färben von Pelzen, siehe 151100

  • Herstellung von Stiefeln und Schuhen, die Pelzteile enthalten, siehe 152000