222600 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren
Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel
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222600 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren
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Diese Art umfasst:
- Herstellung von Geschirr, Küchenartikeln und Toilettenartikeln aus Kunststoff
- Herstellung verschiedener Kunststofferzeugnisse, z.B.:
- Kopfbedeckung aus Kunststoff, ausgenommen Sicherheitskopfbedeckungen, Isolierarmaturen, Teile von Beleuchtungskörpern, Büro- und Schulbedarf, Bekleidungsartikel, Möbelbeschläge, Statuetten, Antriebs- und Förderbänder, Schuhleisten aus Kunststoff, Zigarren- und Zigarettenspitzen aus Kunststoff, Kämme, Lockenwickler aus Kunststoff, Neuheiten aus Kunststoff
- Herstellung von Erzeugnissen aus Polymer-Ton
Diese Art umfasst ferner:
- Herstellung von Kunststoffgeräten für die Reinigung
Diese Art umfasst nicht:
- Herstellung von Gepäckstücken aus Kunststoff, siehe 151200
- Herstellung von Kunststoffschuhen, siehe 152000
- Herstellung von Möbeln aus Kunststoff, siehe 310000
- Herstellung von Matratzen aus ungedecktem Schaumstoff, siehe 310009
- Herstellung von Sportartikeln aus Kunststoff, siehe 323000
- Herstellung von Spielen und Spielzeug aus Kunststoff, siehe 324000
- Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Geräten aus Kunststoff, siehe 325002
- Herstellung von augenoptischen Artikeln aus Kunststoff, siehe 325003
- Herstellung von Kopfbedeckungen und anderen persönlichen Schutzausrüstungen aus Kunststoff, siehe 329900
Die Herstellung von Möbeln gehört unabhängig vom verwendeten Material zur Abteilung 31, mit Ausnahme von Möbeln aus Stein, Beton oder Keramik, die unter 2370 fallen.
Diese Abteilung wird durch die im Herstellungsprozess verwendeten Rohstoffe definiert. Dennoch werden nicht alle daraus hergestellten Produkte zwingend hier klassifiziert.