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222600 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Geschirr und anderen Artikeln für den Tisch- oder Küchengebrauch sowie Toilettengegenständen aus Kunststoff
  • Herstellung von verschiedenen Kunststoffwaren, z. B.:
  • Kopfbedeckungen aus Kunststoff, ausgenommen Sicherheitskopfbedeckungen, Isolierteile, Teile zur Ausstattung von Beleuchtungskörpern, Büro- oder Schulartikel, Bekleidung, Beschläge für Möbel, Statuetten, Treibriemen und Förderbänder, Schuhleisten aus Kunststoff, Zigarren- und Zigarettenspitzen aus Kunststoff, Kämme, Lockenwickler aus Kunststoff, Dekorations- und Scherzartikel aus Kunststoff
  • Herstellung von Erzeugnissen aus Polymer-Ton

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Reinigungsgeräten aus Kunststoff

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Reisegepäck aus Kunststoff, siehe 151200
  • Herstellung von Schuhen aus Kunststoff, siehe 152000
  • Herstellung von Kunststoffmöbeln, siehe 3100
  • Herstellung von Auflegematratzen aus nicht überzogenem Zellkautschuk, siehe 310009
  • Herstellung von Sportgeräten aus Kunststoff, siehe 323000
  • Herstellung von Spielen und Spielzeug aus Kunststoff, siehe 324000
  • Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Geräten aus Kunststoff, siehe 325002
  • Herstellung von Brillen, Haftschalen, Augenarzt- und Optikerbedarf aus Kunststoff, siehe 325003
  • Herstellung von Sicherheitskopfbedeckungen und anderer persönlicher Sicherheitsausrüstung aus Kunststoffen, siehe 329900

Die Herstellung von Möbeln gehört unabhängig vom verwendeten Material zur Abteilung 31, mit Ausnahme von Möbeln aus Stein, Beton oder Keramik, die unter 2370 fallen.

Diese Abteilung wird durch die im Herstellungsprozess verwendeten Rohstoffe definiert. Dennoch werden nicht alle daraus hergestellten Produkte zwingend hier klassifiziert.