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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Reisegepäck, Handtaschen, Rucksäcken usw. aus Leder, rekonstituiertem Leder oder anderen Materialien, bei denen die gleiche Technologie angewendet wird wie bei Leder
  • Herstellung von Sattlerwaren und Geschirren/Zaumzeug für Tiere aller Art
  • Herstellung von nichtmetallischen Uhrarmbändern (z. B. aus Stoff, Leder, Kunststoff)
  • Herstellung von verschiedenen Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder (z. B. Treibriemen, Verpackungen)
  • Herstellung von Schnürsenkeln aus Leder
  • Herstellung von Reitpeitschen und -gerten

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Lederkleidung für Tiere

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Lederbekleidung, siehe 142401
  • Herstellung von Handschuhen, Hüten und Mützen aus Leder, siehe 142900
  • Herstellung von Schuhen, siehe 152000
  • Herstellung von Sätteln für Fahrräder, siehe 309201
  • Herstellung von Uhrarmbändern aus Edelmetallen, siehe 321202
  • Herstellung von Uhrarmbändern aus unedlen Metallen, siehe 321300
  • Herstellung von Sicherheitsgurten und anderen Gurten für die Berufsausübung, siehe 329900