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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Gepäckstücken, Handtaschen, Rucksäcken usw. aus Leder, rekonstituiertem Leder oder einem anderen Material, wenn die gleiche Technologie wie bei Leder angewandt wird
  • Herstellung von Sattlerwaren und Geschirren für Tiere aller Art
  • Herstellung von nichtmetallischen Uhrenarmbändern (z. B. aus Stoff, Leder, Kunststoff)
  • Herstellung von verschiedenen Artikeln aus Leder oder rekonstituiertem Leder (z. B. Treibriemen, Verpackungen)
  • Herstellung von Schnürsenkeln, aus Leder
  • Herstellung von Pferdepeitschen und Reitgerten

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Lederbekleidung für Tiere

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Lederkleidung, siehe 142401
  • Herstellung von Handschuhen und Hüten aus Leder, siehe 142900
  • Herstellung von Schuhwerk, siehe 152000
  • Herstellung von Sätteln für Fahrräder, siehe 309201
  • Herstellung von Uhrenarmbändern aus Edelmetall, siehe 321202
  • Herstellung von Uhrarmbändern aus unedlen Metallen, siehe 321300
  • Herstellung von Sicherheitsgurten für Elektriker und andere Berufsgruppen, siehe 329900