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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Dauermagneten und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden, aus anderen Werkstoffen als Metall (z. B. agglomeriertem Ferrit)
  • Herstellung von keramischen Waren für Laboratorien, zu chemischen und anderen technischen Zwecken

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen, siehe 232000
  • Herstellung von keramischen Baustoffen, siehe 233
  • Herstellung von Kunststein (z. B. Kunstmarmor), siehe 236600