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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Branntkalk, gelöschtem Kalk und hydraulischem Kalk

  • Herstellung von Putzen aus gebranntem Gips oder Calciumsulfat

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von kalziniertem oder gesintertem Dolomit

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von reinem Calciumoxid und Calciumhydroxid, siehe 201200

  • Herstellung von Erzeugnissen aus Gips, siehe 236200, 236600