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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Basisedelmetallen:
    • Erzeugung und Raffinieren von unbearbeiteten oder bearbeiteten Edelmetallen: Gold, Silber, Platin usw., aus Erz oder Schrott
  • Erzeugung von Edelmetalllegierungen
  • Erzeugung von Edelmetall als Halbzeug oder Pulver
  • Plattieren von unedlen Metallen mit einer Beschichtung aus Silber, Gold oder Platin, durch Löten, Schweissen, Warmwalzen oder ähnliche mechanische Verfahren aufgebracht

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Draht aus Edelmetallen durch Ziehen
  • Herstellung von Platten, Blechen, Bändern und Beschichtungsfolien aus Edelmetall
  • Rückgewinnung von Silber aus Abfällen und Schrott durch elektrolytisches Raffinieren
  • Schmelzen und Giessen von Edelmetall zu Rohblöcken, Masseln oder ähnlichen Formen

Diese Art umfasst nicht:

  • Giessen von Kupfer, Zink und anderen Nichteisenmetallen, siehe 245400
  • Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen, siehe 321202