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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen oder unedlen Metallen, die mit Edelmetallen, Edelsteinen oder Halbedelsteinen plattiert sind, oder aus Kombinationen von Edelmetallen und Edel- oder Schmucksteinen
  • Herstellung von Goldschmiedewaren aus Edelmetallen oder aus unedlen Metallen, plattiert mit Edelmetallen z. B.:
  • Geschirr, Besteck, Gefässe (Hohlgefässe), Toilettenartikel, Büro- und Schreibtischartikel, Gegenstände für religiöse Zwecke
  • Herstellung von technischen oder labortechnischen Produkten aus Edelmetall (ohne Geräte und Teilen davon), z.B.:
  • Tiegel, Spatel, Anoden für Elektroplattieren
  • Herstellung von Uhrenarmbändern, Armbändern und Zigarettenetuis aus Edelmetall

Diese Art umfasst ferner:

  • Gravieren von persönlichen Gegenständen aus Edel- und Nichtedelmetall

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung nichtmetallischer Uhrenarmbändern (Stoff, Leder, Kunststoff usw.), siehe 151200
  • Herstellung von unedlen plattierten Metallen, ohne weitere Bearbeitung, siehe 244100
  • Herstellung von Statuetten und anderen Ziergegenständen aus unedlen Metallen, die mit Edelmetallen überzogen sind, siehe 259900
  • Herstellung von Uhrgehäusen, auch aus Edelmetall, siehe 265204
  • Herstellung von Uhrenarmbändern aus unedlen Metallen, siehe 321300
  • Herstellung von Modeschmuck, auch mit Edelmetall überzogen, siehe 321300
  • Reparatur von Schmuck, siehe 952500