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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • die Herstellung von Glasfaserkabeln für die Datenübertragung oder die Live-Übertragung von Bildern, auch mit Steckern versehen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Glasfasern oder Litzen, siehe 231400
  • Herstellung von Steckverbindern für Lichtwellenleiter, Lichtwellenleiterbündel und Kabel, siehe 273300
  • Installation von Glasfaserkabeln und anderen Kabeln für Gebäude, siehe 432100