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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Kabeln aus optischen Fasern (Glasfaserkabel) für die Datenübertragung oder die Live-Übermittlung von Bildern, auch mit Anschlussstücken versehen

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Glasfasern oder Litzen, siehe 231400
  • Herstellung von Verbindern für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern und optische Kabel, siehe 273300
  • Installation von Kabeln aus optischen Fasern (Glasfaserkabeln) und anderen Kabeln für Gebäude, siehe 432100