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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Herstellung von nicht feuerfesten keramischen Herd- oder Wandfliesen, Mosaiksteinen usw.
  • Herstellung von nicht feuerfesten keramischen Bodenfliesen und -platten

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen, siehe 232000
  • Herstellung von keramischen Mauer- und Dachziegeln, siehe 233200
  • Herstellung von Waren aus Kunststein zu Bauzwecken, siehe 236100