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Diese Art umfasst:

  • Herstellung von Klinker und Hydraulikzementen einschliesslich Portlandzement, Tonerdezement, Schlackenzement, Sulfathüttenzement und ähnlichen Hydraulikzementen, auch gefärbt oder in Form von Klinker

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von feuerfesten Mörteln, feuerfestem Beton usw., siehe 232000
  • Herstellung von bereits gemischtem Beton und von Trockenbeton und -mörtel, siehe 236300, 236400
  • Herstellung von Erzeugnissen aus Zement, siehe 236500, 236600
  • Herstellung von Zementen für zahnärztliche Zwecke, siehe 325009