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Zu dieser Klasse gehört die Herstellung von Fertiggerichten (d. h. zubereitete, gewürzte und gekochte Speisen und Gerichte). Diese Gerichte werden verarbeitet und konserviert (z. B. in gefrorener oder konservierter Form) und in der Regel für den Wiederverkauf verpackt und etikettiert, d. h. diese Klasse schliesst die Zubereitung von Mahlzeiten für den sofortigen Verzehr aus (z. B. in Restaurants oder von Caterern zubereitete Speisen). Um als Gericht zu gelten, müssen diese Lebensmittel mindestens zwei verschiedene Hauptzutaten enthalten (ausgenommen Würzmittel usw.).

Diese Art umfasst:

  • die Herstellung von Fleisch- oder Geflügelgerichten
  • Herstellung von Fischgerichten, einschliesslich Fisch und Pommes frites
  • Herstellung von Nudel- und Reisgerichten
  • Herstellung von Gemüsegerichten
  • Herstellung von gefrorenen oder anderweitig konservierten Pizzen und Croque Monsieur

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von frischen Lebensmitteln oder Lebensmitteln mit weniger als zwei Zutaten, siehe entsprechende Klasse in Abteilung 10
  • Herstellung von leicht verderblichen Fertiggerichten aus Obst und Gemüse, siehe 103900
  • Herstellung von leicht verderblichen Fertiggerichten, siehe 108900
  • Grosshandel mit Fertiggerichten und Speisen, siehe 463800
  • Einzelhandel mit Fertiggerichten und Speisen, siehe 4711, 472700
  • Catering und Catering-Dienstleistungen für Veranstaltungen, siehe 562