108900 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g.
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108900 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g.
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Diese Art umfasst die Herstellung von Lebensmitteln, die innerhalb von höchstens drei Tagen nach ihrer Herstellung geniessbar sind:
Herstellung von Suppen und Brühen
Herstellung von leicht verderblichen Fertiggerichten, z. B.:
belegte Brote
frische (ungekochte) Pizza
Herstellung von Quiche und Croque-monsieur
Diese Art umfasst ferner:
- Herstellung von Hefe
- Herstellung von Extrakten und Säften aus Fleisch, Fisch, Krebstieren oder Weichtieren
- Herstellung von Fleisch- und Käseersatzprodukten
- Herstellung von Eiprodukten (z. B. Eieralbumin)
- Herstellung von künstlichen Konzentraten
- Verarbeitung von gekauftem natürlichem Honig
- Herstellung von Halbfertigerzeugnissen für Speiseeis und Backwaren
- Herstellung von vorgekochten Instant-Suppen und Instant-Nudeln
- Herstellung von Kunsthonig und Karamell
- Herstellung von Malzextrakten und Sirupen
- Herstellung von Insektenmehl und anderen Zubereitungen auf Insektenbasis
Diese Art umfasst nicht:
- Herstellung von verderblichen Fertiggerichten aus Obst und Gemüse, siehe 103900
- Herstellung von Tofu (Bohnenquark), siehe 103900
- Herstellung von Tiefkühlpizza, siehe 108500
- Herstellung von Spirituosen, Bier, Wein und alkoholfreien Getränken, siehe Abteilung 11
- Herstellung von pflanzlichen Milchersatzprodukten (z. B. Getränke auf Kokos-, Reis-, Mandel- oder Sojabasis), siehe 110700
- Herstellung von Vitaminen, siehe 211000