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Diese Art umfasst die Herstellung von Nahrungssmitteln, die bis zu höchstens drei Tagen nach ihrer Herstellung für den Verzehr geeignet sind:

  • Herstellung von Suppen und Brühen
  • Herstellung von nicht haltbaren zubereiteten Nahrungsmitteln, z. B.:
    • Sandwiches
    • frische (nichtgegarte) Pizza
  • Herstellung von Quiche und Croque Monsieur

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Hefe
  • Herstellung von Extrakten und Säften aus Fleisch, Fisch, Krebs- oder Weichtieren
  • Herstellung von Fleisch- und Käseersatzprodukten
  • Herstellung von Eierzeugnissen, z. B. Eieralbumin
  • Herstellung von künstlichen Konzentraten
  • Verarbeitung von zugekauftem natürlichem Honig
  • Herstellung von Halbfertigerzeugnissen für Speiseeis und Backwaren
  • Herstellung von vorgekochten Fertigsuppen und Instantnudeln
  • Herstellung von künstlichem Honig und Karamell
  • Herstellung von Malzextrakten und -sirupen
  • Herstellung von Insektenmehl und anderen Zubereitungen auf Insektenbasis

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung nicht haltbarer zubereiteter Nahrungsmittel aus Obst und Gemüse, siehe 103900
  • Herstellung von Tofu (Bohnenquark), siehe 103900
  • Herstellung von gefrorener Pizza, siehe 108500
  • Herstellung von Spirituosen, Bier, Wein und Erfrischungsgetränken, siehe Abteilung 11
  • Herstellung von Milchersatzprodukten auf pflanzlicher Basis (z. B. Getränke aus Kokosnuss, Reis, Mandeln, Soja), siehe 110700
  • Herstellung von Vitaminen, siehe 211000