108900 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g.
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108900 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g.
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Diese Art umfasst die Herstellung von Nahrungssmitteln, die bis zu höchstens drei Tagen nach ihrer Herstellung für den Verzehr geeignet sind:
- Herstellung von Suppen und Brühen
- Herstellung von nicht haltbaren zubereiteten Nahrungsmitteln, z. B.:
- Sandwiches
- frische (nichtgegarte) Pizza
- Herstellung von Quiche und Croque Monsieur
Diese Art umfasst ferner:
- Herstellung von Hefe
- Herstellung von Extrakten und Säften aus Fleisch, Fisch, Krebs- oder Weichtieren
- Herstellung von Fleisch- und Käseersatzprodukten
- Herstellung von Eierzeugnissen, z. B. Eieralbumin
- Herstellung von künstlichen Konzentraten
- Verarbeitung von zugekauftem natürlichem Honig
- Herstellung von Halbfertigerzeugnissen für Speiseeis und Backwaren
- Herstellung von vorgekochten Fertigsuppen und Instantnudeln
- Herstellung von künstlichem Honig und Karamell
- Herstellung von Malzextrakten und -sirupen
- Herstellung von Insektenmehl und anderen Zubereitungen auf Insektenbasis
Diese Art umfasst nicht:
- Herstellung nicht haltbarer zubereiteter Nahrungsmittel aus Obst und Gemüse, siehe 103900
- Herstellung von Tofu (Bohnenquark), siehe 103900
- Herstellung von gefrorener Pizza, siehe 108500
- Herstellung von Spirituosen, Bier, Wein und Erfrischungsgetränken, siehe Abteilung 11
- Herstellung von Milchersatzprodukten auf pflanzlicher Basis (z. B. Getränke aus Kokosnuss, Reis, Mandeln, Soja), siehe 110700
- Herstellung von Vitaminen, siehe 211000