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Diese Art umfasst die Herstellung von Lebensmitteln, die innerhalb von höchstens drei Tagen nach ihrer Herstellung geniessbar sind:

  • Herstellung von Suppen und Brühen

  • Herstellung von leicht verderblichen Fertiggerichten, z. B.:

  • belegte Brote

  • frische (ungekochte) Pizza

  • Herstellung von Quiche und Croque-monsieur

Diese Art umfasst ferner:

  • Herstellung von Hefe
  • Herstellung von Extrakten und Säften aus Fleisch, Fisch, Krebstieren oder Weichtieren
  • Herstellung von Fleisch- und Käseersatzprodukten
  • Herstellung von Eiprodukten (z. B. Eieralbumin)
  • Herstellung von künstlichen Konzentraten
  • Verarbeitung von gekauftem natürlichem Honig
  • Herstellung von Halbfertigerzeugnissen für Speiseeis und Backwaren
  • Herstellung von vorgekochten Instant-Suppen und Instant-Nudeln
  • Herstellung von Kunsthonig und Karamell
  • Herstellung von Malzextrakten und Sirupen
  • Herstellung von Insektenmehl und anderen Zubereitungen auf Insektenbasis

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von verderblichen Fertiggerichten aus Obst und Gemüse, siehe 103900
  • Herstellung von Tofu (Bohnenquark), siehe 103900
  • Herstellung von Tiefkühlpizza, siehe 108500
  • Herstellung von Spirituosen, Bier, Wein und alkoholfreien Getränken, siehe Abteilung 11
  • Herstellung von pflanzlichen Milchersatzprodukten (z. B. Getränke auf Kokos-, Reis-, Mandel- oder Sojabasis), siehe 110700
  • Herstellung von Vitaminen, siehe 211000